Mittelstand & Konzern

Unternehmens-KI, die eine Revision übersteht

Betriebsvereinbarungen, Normen, QM-Handbücher, Protokolle: belegte Antworten für die ganze Organisation — mit Rollen, Kontingenten und einem Aktivitätsprotokoll für alles, was die Revision sehen will.

Steuerbar von Tag eins

Nicht nur ein Chat — eine verwaltbare Plattform

Ein Werkzeug, das die Fachabteilung liebt und die IT-Leitung verantworten kann. Alles, was eine Einführung sonst aufhält, ist eingebaut.

Rollen und Zugänge

Admin oder Mitglied. Einladen per Mail, CSV-Liste oder Freigabe der E-Mail-Domain — Onboarding für 40 oder 4.000 Beschäftigte.

Kontingente je Person oder Organisation

Guthaben tages- oder monatsweise, Verbrauch in der Nutzungsübersicht. Keine Überraschung im nächsten Monat.

Aktivitätsprotokoll

Wer lädt hoch, wer ändert Einstellungen, wer lädt ein — alles, was die Revision sehen will, auf einer Seite.

Agenten je Abteilung

Ein Assistent für HR, einer für den Einkauf, einer für QM — mit eigener Rolle, eigenem Modell und eigenen Pflichtdokumenten.

Anbindung an eure Systeme

Über MCP-Verbindungen holt sich ein Agent Daten aus euren Werkzeugen. Zentral freigegeben, genutzt nur von den Agenten, die es dürfen.

AVV auf Deutsch, Gerichtsstand Deutschland

Unterauftragsverarbeiter stehen offen im Datenschutzcenter — der Verweis für eure DSGVO-Dokumentation ist ein Link.

Eine echte Antwort

Betriebsvereinbarung trifft Rechtsprechung

Zählt Rufbereitschaft als Arbeitszeit? Vryne antwortet aus eurer Betriebsvereinbarung, gleicht mit dem EuGH-Urteil ab und erklärt in einer Box, warum die Anfahrtszeit entscheidet.

  • Fundstellen: Aus Betriebsvereinbarung und Kanzleimemo, jeweils mit Seitenzahl.
  • Webquelle: Das EuGH-Urteil C-580/19 steht verlinkt direkt unter der Antwort.
  • Hintergrund-Box: Erklärt den juristischen Mechanismus, statt ihn im Fließtext zu verstecken.
Selbst ausprobieren
Eine Vryne-Antwort zur Frage, ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit zählt: Regelung aus der Betriebsvereinbarung mit Fundstellen, Abgleich mit dem EuGH-Urteil C-580/19 als Webquelle und eine Hintergrund-Box zur Bedeutung der Anfahrtszeit.

Beleg statt Behauptung

Von der Regel zur Fundstelle

Eine Frage aus dem Arbeitsalltag, eine Antwort mit Fundstelle und der Paragraf aus der Betriebsvereinbarung — statt einer Mail an die Personalabteilung.

Wie viele Tage mobile Arbeit erlaubt die Betriebsvereinbarung pro Woche?

Je Kalenderwoche sind bis zu drei Tage mobile Arbeit möglich. Mindestens ein Tag je Woche ist in Anwesenheit des Teams zu leisten. [1][2]

[1] Betriebsvereinbarung_Mobile_Arbeit.pdf S. 4 [2] Betriebsvereinbarung_Mobile_Arbeit.pdf S. 5

Frage an eure Dokumente …

Wissensbasis
Betriebsvereinbarung_Mobile_Arbeit.pdf Seite 4

§ 3 Umfang der mobilen Arbeit. Mobile Arbeit ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz.

Je Kalenderwoche können bis zu drei Arbeitstage mobil erbracht werden.

Mindestens ein Tag je Woche ist in Anwesenheit des Teams zu leisten. Die Abstimmung erfolgt innerhalb der Abteilung.

Steht die Antwort nicht in euren Dokumenten, sagt Vryne genau das — statt sich etwas auszudenken.

Über die Frage hinaus

Zwei Aufträge, die ohne Aufsicht laufen

Regulatorik, Normen und Marktlage ändern sich unabhängig von euren Unterlagen. Die Recherche bringt beides zusammen, die Beobachtung hält es aktuell — beides nachvollziehbar protokolliert.

Recherche

Interne Regel, externe Pflicht

Vryne zerlegt die Fragestellung, liest eure Betriebsvereinbarungen, Normen und Handbücher und recherchiert dazu im Web. Der Bericht benennt Abweichungen, statt sie zu glätten.

  • Deckt die eigene Richtlinie die neue Vorgabe ab?
  • Normenstände und Übergangsfristen zusammengetragen
  • Marktüberblick vor einer Vergabe, mit Quellen zum Nachprüfen
Beobachtung

Ein Thema, das sich selbst verfolgt

Gesetzgebung, Normungsstand, Ausschreibungsportale: Vryne prüft im vereinbarten Rhythmus nach, vergleicht mit dem letzten Stand und meldet nur die Änderung.

  • Regulatorische Verfahren über Monate verfolgen
  • Feste Felder je Lauf — auswertbar statt erzählend
  • Jeder Lauf steht im Archiv, jede Buchung in der Nutzungsübersicht

Läufe, Kosten und Beteiligte stehen im Aktivitätsprotokoll — dieselbe Spur, die die Revision auch für Fragen im Chat bekommt.

Digitale Souveränität

Jede Schicht hat eine Adresse

Für eure DSGVO-Dokumentation reicht der Verweis auf die Verarbeitung in Deutschland — die Frage, ob Standardvertragsklauseln im Einzelfall tragen, entfällt.

  • Anwendung Deutschland
  • Datenbank und Vektorindex Deutschland
  • Dokumentenablage und Backups Deutschland
  • Protokolle und Metriken Deutschland
  • Sprachmodelle Deutschland

Häufige Fragen aus der Einführung

Wie führen wir Vryne neben bestehenden Systemen ein?

Vryne ersetzt kein DMS und kein Intranet — es macht die Dokumente fragbar, die dort liegen. Ihr startet mit einer Abteilung und einer Handvoll Unterlagen; ausgerollt wird über Domain-Freigabe oder CSV-Import, ohne Schulungsprogramm.

Wie behalten wir die Kosten im Griff?

Kontingente gelten je Organisation oder je Person, tages- oder monatsweise. Die Nutzungsübersicht zeigt den Verbrauch laufend — Budgetgrenzen statt offener Rechnung.

Was sieht die Revision?

Das Aktivitätsprotokoll hält Uploads, Einstellungsänderungen, Einladungen und Rollenwechsel fest. Zusammen mit den offen einsehbaren Unterauftragsverarbeitern und dem deutschsprachigen AVV ist die Dokumentationspflicht kurz.

Betreibt ihr das auch für mehrere Gesellschaften?

Jede Gesellschaft ist eine eigene Organisation mit eigener Wissensbasis, eigenen Rollen und eigenen Kontingenten. Die Trennung läuft über die Organisation selbst, nicht über eine Filterregel.

Startet mit einer Abteilung

Organisation anlegen, die Unterlagen einer Abteilung hochladen, zwei Wochen fragen lassen. Ausgerollt wird erst, wenn es sich trägt.

Auch für

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